Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Lieferbedingungen

1. a) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB). Sie sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen von D-Tech auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Alle Vereinbarungen und Aufträge bedürfen für ihre Verbindlichkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Gegenbeweis ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Leistung, Lieferung und Rechnungsstellung erfolgen zu den von D-Tech zuletzt bekannt gegebenen gültigen AGB. Diese können jederzeit auf der Internetseite von D-Tech unter www.dunloptech.com/agb abgerufen werden. Entgegenstehende und/oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch D-Tech bei Vertragsschluss schriftlich zugestimmt.

b) Die Angebote von D-Tech sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme der Bestellung des Kunden durch D-Tech (z. B. durch Auftragsbestätigung) zustande. D-Tech ist nicht verpflichtet, ein Vertragsangebot anzunehmen.

c) Preise zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden sind nur dann Festpreise, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Ansonsten behält sich D-Tech vor, die am Tag des Versandes oder der Abholung gültigen Preise und Konditionen als Grundlage zur Rechnungserstellung zu machen. D-Tech behält sich insbesondere das Recht zur Anpassung der Preise bei Kostenänderungen zwischen Bestellung und Lieferung vor, deren Entstehen D-Tech nicht zu vertreten hat. Tritt eine Kostenänderung ein und hat D-Tech den Kunden vor Lieferung schriftlich über eine Preisanpassung informiert, ist der Kunde zum Rücktritt seiner Bestellung berechtigt. Der Rücktritt ist uns unverzüglich nach Bekanntgabe der Preisanpassung und vor Lieferung schriftlich mitzuteilen.

d) Die Lieferung erfolgt ab Werk (zz. Hanau oder Bad Kreuznach).

e) Der Käufer haftet für die Gefahr und Kosten des gesamten Transportes sowie die Export- und die Zollabwicklung, soweit nicht anders vereinbart. Bei abweichender Vereinbarung ist der Käufer verpflichtet, D-Tech unverzüglich über Transportschäden zu informieren. Die beanstandete Ware ist D-Tech zur Verfügung zu stellen.

2. a) Verbindliche Lieferzeiten sind gesondert individuell zu vereinbaren. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und trotz der nach den Umständen des Falles gebotenen und zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignissen, insbesondere Fälle höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, beispielsweise Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskampf, Krieg, Bürgerkrieg oder Aufstände, Pandemien, Aus- und Einfuhrverboten oder sonstigen behördlichen Maßnahmen. Ist die Ware versendet und verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die D-Tech nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Möglichkeit der Abnahme auf den Kunden über. Die Versendung gilt als zu diesem Zeitpunkt erfolgt.

b) Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen oder Liefereinstellungen sind, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von D-Tech beruhen, ausgeschlossen. Das gesetzliche Recht des Kunden, sich vom zugrunde liegenden Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.

3. Zur Rücknahme verkaufter Ware sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Eine Rücksendung kann nur erfolgen, wenn diese technisch und optisch in einwandfreiem Zustand und wiederverkaufsfähig ist und wir ausdrücklichen schriftlich zustimmen. Stellt sich heraus, dass die Ware nicht einwandfrei und wiederverkaufsfähig ist, hat der Kunde die Ware auf seine Kosten entweder abzuholen oder von D-Tech entsorgen zu lassen. Die Ware gilt erst nach positivem Ergebnis einer Qualitätsprüfung als zurückgenommen. Sofern wir uns bereit erklären, Waren zurückzunehmen, wird der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Nettopreis gutgeschrieben. Vorstehendes gilt nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehalts. Dafür gelten die besonderen Regelungen in Abschnitt B. Bestellungen von Sonderanfertigungen können nach Bestätigung durch uns nicht mehr geändert oder rückgängig gemacht werden.

4. Die Anmeldung eines Insolvenzverfahrens, die Beantragung oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über ein Vermögensverzeichnis, mehrfach verzögerte Zahlungen, eindeutige Hinweise auf eine wesentliche Verschlechterung der Liquidität des Kunden oder ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens oder des Kunden berechtigen uns, Lieferung gegen Vorkasse zu verlangen.

B. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch eines etwaigen Kontokorrentsaldos, im Eigentum von D-Tech. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder in sonstige, nicht nur geringfügigen Verletzungen der Vertragspflichten des Kunden, ist D-Tech berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware herauszuverlangen und uns selbst oder durch Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen. Dazu sind wir und unsere Bevollmächtigte berechtigt, die Geschäftsräume des Kunden zu betreten. Wir sind weiter berechtigt, um Feststellungen über den Aufenthaltsort der Vorbehaltsware zu treffen, Einsicht in die Geschäftsunterlagen des Kunden zu nehmen. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Vorbehaltsware entstandenen Kosten trägt der Kunde.

2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in seinem normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.

3. Der Kunde tritt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an D-Tech ab, welche die Abtretung annimmt. Der Kunde ist jedoch so lange zur Einziehung der Forderungen berechtigt, als er mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber D-Tech nicht in Verzug kommt, seine Zahlungen einstellt, Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet ist oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren durchgeführt wird. Der Kunde hat D-Tech auf Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen, dazu benötigte Unterlagen D-Tech vollständig auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung unverzüglich mitzuteilen.

4. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Einbau der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für D-Tech vor, ohne dass D-Tech daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Einbau der Vorbehaltsware mit anderen nicht D-Tech gehörenden Gegenständen steht D-Tech der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Einbau zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde D-Tech im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen oder eingebauten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für D-Tech verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren und zwar gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Einbau weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.

5. Über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Verfügungen Dritter über die Vorbehaltsware oder die voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde D-Tech unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

6. Übersteigt der realisierbare Wert der vorstehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, so gibt D-Tech einen entsprechenden Teil der Sicherheiten frei; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt D-Tech.

C. Zahlungsbedingungen

1. Die Preise sind bindend und verstehen sich – sofern nicht eine andere Währung ausdrücklich vereinbart ist – in EURO, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Beträge sind, sofern nicht anders vereinbart oder ausgewiesen, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

2. Wird dieses Zahlungsziel überschritten, ist D-Tech ohne weitere Zahlungsaufforderung berechtigt, für die Dauer der Zielüberschreitung Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den Bruttoendbetrag der fälligen Rechnung zu berechnen. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden auf Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

3. Wir gewähren 3 % Skonto bei sofortiger Bezahlung sowie bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Der Skonto wird jedoch nur gewährt, wenn alle fälligen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind und der Rechnungsbetrag bis zu den vorgenannten Terminen bei uns eingegangen ist.

4. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Kunde. D-Tech behält sich vor, Lieferungen nur gegen Vorauskasse vorzunehmen, insbesondere bei Erstaufträgen oder nach Überschreitung von Zahlungsfälligkeiten.

5. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.

6. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge (Rabatte, Boni etc.), die nicht ausdrücklich zugesagt sind, werden nicht anerkannt.

7. Ein Anspruch auf Auszahlung eines vereinbarten Bonus besteht nur dann, wenn der Kunde sämtliche fälligen Forderungen an D-Tech bezahlt hat.

8. Wir sind berechtigt, gegen sämtliche Forderungen, die dem Kunden gegen uns zustehen, aufzurechnen.

9. Ungeachtet der obigen Bestimmungen über die Fälligkeit unserer Rechnungen und ungeachtet etwaiger Kreditvereinbarungen mit dem Kunden sind wir berechtigt, alle Forderungen sofort fällig zu stellen, wenn

a) der Kunde in Zahlungsschwierigkeiten gerät;

b) der Kunde bei seinen Gläubigern oder einem Teil von ihnen um ein Moratorium nachsucht;

c) die Vermögensverhältnisse des Kunden sich wesentlich verschlechtern oder

d) der Kunde unserem Ersuchen nicht nachkommt, für eine bestehende Forderung eine nach unserem Ermessen ausreichende Sicherstellung zu gewähren. Zu diesem Ersuchen sind wir jederzeit berechtigt. Die Aufhebung einer Kreditgewährung, auch soweit sie in der Einräumung von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Bedingungen liegt, bleibt uns jederzeit vorbehalten.

D. Haftungs- und Gewährleistungsbedingungen

1. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen von D-Tech ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung von D-Tech maßgeblich bzw. die dort in Bezug genommenen Dokumente. Unsere dortigen technischen Angaben über den Liefergegenstand – einschließlich Abbildungen, Zeichnungen und technischen Angaben – stellen weder eine Garantie noch eine Beschaffenheitsangabe dar. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Verkäufers oder des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. D-Tech leistet für die gelieferte Ware gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr:

2. Ein Mangel kann nur dann anerkannt werden, wenn der Kunde alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 8 Tagen nach Lieferung, in jedem Falle aber vor Ver- oder Bearbeitung uns gegenüber schriftlich rügt. Zeigt sich nach Ablauf der Frist ein solcher Mangel, der auch bei sorgfältiger Prüfung bei Eingang der Ware nicht entdeckt werden konnte, so hat die Mängelanzeige unverzüglich nach der Entdeckung zu erfolgen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware ebenso wie im Falle der nicht erfolgten Rüge bei von Anfang an offensichtlichen Mängeln innerhalb der Achttagesfrist als genehmigt.

3. Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware an den Kunden. Dies gilt nicht, soweit wir verpflichtet sind, die Kosten zu ersetzen, die der Kunde gegenüber einem Verbraucher wegen des Verkaufs einer neuen Sache zum Zweck der Nacherfüllung zu tragen hat.

4. Für das Vorhandensein eines Mangels ist der Kunde beweispflichtig. In einem solchen Falle hat er uns ausreichend Gelegenheit zur Prüfung der gelieferten Waren zu geben. Für eine Rücksendung beanstandeter Ware ist der Kunde ohne vorherige Vereinbarung mit uns nicht berechtigt.

5. Ist die von D-Tech gelieferte Ware mangelhaft, wozu auch das Fehlen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit gehört, so wird nach unserer Wahl entweder Ersatz geliefert oder nachgebessert; dabei darf die Zahl von zwei Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuchen nicht unterschritten werden. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, schließen wir für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

7. Technische Verbesserungen bleiben auch ohne Ankündigung und Abstimmung mit dem Kunden vorbehalten.

E. Datenschutz

1. D-Tech erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach den Grundsätzen und auf Grundlage der DSGVO sowie des BDSG. Personenbezogene Daten, die D-Tech im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, werden daher ausschließlich im Rahmen der festgelegten Zwecke und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses von D-Tech genutzt.

2. a) Betroffene haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der sie betreffenden Daten, und sie können die Übertragung ihrer Daten verlangen. Wenn Betroffene von diesen Rechten Gebrauch machen und Informationen über die sie betreffenden Daten erhalten möchten, können sie sich an folgende verantwortliche Stelle wenden:

DUNLOP TECH GmbH, z. Hd. des Datenschutzbeauftragten, Offenbacher Landstraße 8, 63456 Hanau, E-Mail: datenschutz@dunloptech.de

b) Das Beschwerderecht kann beim Hessischen Datenschutzbeauftragten (poststelle@datenschutz.hessen) geltend gemacht werden.

3. D-Tech übermittelt zum Zwecke der Vertragserfüllung personenbezogene Daten an ihre Dienstleister und/oder an die mit ihr im aktienrechtlichen Sinne verbundenen Unternehmen (Konzernunternehmen). Der Drittlandtransfer geschieht dabei ausschließlich auf Basis eines

Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission; der Verwendung von Standardklauseln in den jeweiligen Dienstleisterverträgen; vorbehaltlich geeigneter Garantien (Artikel 46 DS-GVO) oder verbindlicher interner Datenschutzvorschriften (Artikel 47 DS-GVO); eines Ausnahmetatbestandes

des Artikel 49 Abs. 1 Unterabsatz 2 DS-GVO (wenn die Voraussetzungen des Artikel 46 und 47 DS-GVO nicht vorliegen); einer Einzelgenehmigung einer Aufsichtsbehörde. Der Kunde kann Auskunft darüber verlangen und kann zu diesem Zwecke den Datenschutzbeauftragten von D-Tech kontaktieren.

4. D-Tech oder Dritte betreffende personenbezogene Daten, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangen, dürfen nur zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und nur auf Basis von Artikel 6 Absatz 1 DS-GVO (bzw. Artikel 9 DS-GVO) verarbeitet und genutzt werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich, alle zum Datenschutz und zur Datensicherheit erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Die Mitarbeiter des Kunden sind auf die Vertraulichkeit der Daten zu verpflichten.

5. Es gelten im Übrigen die Datenschutzhinweise der verantwortlichen Stelle (D-Tech): https://www.dunloptech.com/datenschutz/.

F. Sonstiges

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsbedingungen, insbesondere aus den Lieferungen von D-Tech, ist Hanau, auch wenn Verkäufe oder Lieferungen von anderer Stelle vorgenommen worden sind. D-Tech ist berechtigt, auch bei den für den Sitz des Kunden zuständigen Gerichten zu klagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Unsere AGB, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Sie können von uns jederzeit geändert werden.

3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages sowie der übrigen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen davon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, unwirksame oder undurchführbare Bedingungen oder Vertragsbestimmungen durch Vereinbarungen zu ersetzen, die wirksam sind und dem angestrebten Zweck möglichst nahekommen.

4. Anders lautende Geschäftsbedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden.

Stand: 01.03.2024

DUNLOP TECH GmbH
Offenbacher Landstraße 8, 63456 Hanau, Deutschland
Tel: +49 (0) 6181 – 9394 0, Fax: +49 (0) 6181 – 9394 553

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